Bei diesem Verfahren wird durch einen Schnitt in der Hornhaut ein Scheibchen präpariert. Das Scheibchen behält an einer Seite Kontakt zu der Hornhaut und wird über dieses „Scharnier“ zur Seite geklappt. Anschließend wird auf der Schnittfläche mit einem Excimerlaser ein genau berechneter Abtrag der zentralen Hornhaut durchgeführt, um die Fehlsichtigkeit auszugleichen. Zum Schluss wird das Hornhautscheibchen über das „Scharnier“ zurückgelegt und bedeckt die Abtragsfläche.

Das Verfahren ist in den Abbildungen 4a-c schematisch dargestellt